Aktuelles
Angelverbot in den Gewässern –Vorsperre Goldisthal (155)
Information von LAVT:
Liebe Angelfreundinnen, liebe Angelfreunde,
bei den Gewässern Hauptsperre Goldisthal (Nr.: 152) und Vorsperre Goldisthal (Nr.: 155) handelt es sich um einen zusammenhängenden Gewässerverbund. Daher gilt auch in der Vorsperre Goldisthal, dass das Angeln in diesem Salmonidengewässer lediglich vom 01. April bis 30. September von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang erlaubt ist.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Ihr LAVT
Freigabe der Ilm – Gemarkung Weimar (Gewässer 142 Ilm)
Liebe Angelfreundinnen, liebe Angelfreunde,
das Gewässer 142 Ilm
ist von der Gemarkung Weimar, 400 m oberhalb des Ortsschildes Weimar an der Taubacher Straße der oberen Pachtgrenze flussabwärts in Richtung Weimar, Tiefurt, Kromsdorf bis 2. Brücke Denstedt
ab dem 17.09. 2022 zur Beanglung freizugeben.
Aufhebung der Gewässersperrung für die Gewässer Nr. 131, 132, 133, 134
Liebe Angelfreundinnen, liebe Angelfreunde,
aufgrund der Niederschläge in den letzten Tagen haben sich die Wasserstände etwas normalisiert. Daher haben wir uns entschieden noch vor der Beendigung der Forellensaison einige Gewässer zur Beanglung freizugeben.
Die nächsten Termine
Unser Kooperationspartner für Neuaufnahmen
Mit der neuen Kampagne „gehangeln“ möchte der DAFV (Deutscher Angelfischerverband) der breiten Öffentlichkeit vermitteln, dass Angeln in Deutschland nachhaltig, zeitgemäß und gesellschaftlich bedeutsam ist. Weitere Infos mit Klick auf das Bild.