Aktuelles
Voraussetzungen für eine Ehrenmitgliedschaft
Das Mitglied muss das 80–te Lebensjahr vollendet haben, mindestens 10 Jahre im Verein Mitglied gewesen sein und die Ehrenmitgliedschaft annehmen bzw. diese wünschen.
Das Ehrenmitglied braucht keinen Mitgliedsbeitrag zu bezahlen, kann daher aber auch keinen im Preis begünstigten Fischereierlaubnisschein des Gewässerverbundes des Landesanglerverbandes Thüringen e. V. erwerben.
Das Ehrenmitglied hat jedoch das Recht, an den Jahreshauptversammlungen und allen gesellschaftlichen Ereignissen des Vereins wie Anangeln, Nachtangeln und Abangeln teilzunehmen und die Informationsbroschüre des Vereins zu empfangen und auch Beiträge darin zu veröffentlichen.
Über die Ehrenmitgliedschaft entscheidet der Vorstand des Vereins mit Beschluss.
Neue Termine!!!
So die Neuen Termine sind Online….
Fotowettbewerb fürs Titelbild der Zeitung und Internetseite
Petri an Jung und Alt,
kurze Erinnerung der Fotowettbewerb endet am 31.10.22
Fotos sendet ihr an: Info@Bruehler-Anglerfreunde.de
Stichwort: Fotowettbewerb 2022
Vor-Nachname: Mustermann, Max
Bild Infos(zb. wo, usw.): Gew.5,Sonnenuntergang,Sommer
Die nächsten Termine
Unser Kooperationspartner für Neuaufnahmen
Mit der neuen Kampagne „gehangeln“ möchte der DAFV (Deutscher Angelfischerverband) der breiten Öffentlichkeit vermitteln, dass Angeln in Deutschland nachhaltig, zeitgemäß und gesellschaftlich bedeutsam ist. Weitere Infos mit Klick auf das Bild.