Das Mitglied muss das 80–te Lebensjahr vollendet haben, mindestens 10 Jahre im Verein Mitglied gewesen sein und die Ehrenmitgliedschaft annehmen bzw. diese wünschen.

Das Ehrenmitglied braucht keinen Mitgliedsbeitrag zu bezahlen, kann daher aber auch keinen im Preis begünstigten Fischereierlaubnisschein des Gewässerverbundes des Landesanglerverbandes Thüringen e. V. erwerben.

Das Ehrenmitglied hat jedoch das Recht, an den Jahreshauptversammlungen und allen gesellschaftlichen Ereignissen des Vereins wie Anangeln, Nachtangeln und Abangeln teilzunehmen und die Informationsbroschüre des Vereins zu empfangen und auch Beiträge darin zu veröffentlichen.

Über die Ehrenmitgliedschaft entscheidet der Vorstand des Vereins mit Beschluss.