Liebe Brühler Anglerfreunde,

soeben durch uns durch den LAVT mitgeteilt, dass der Landkreis Sömmerda gestern eine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest erlassen hat.

Im Ergebnis besteht ab dem 23.10.2025 ein striktes Betretungsverbot für das Hochwasserrückhaltebecken Straußfurt.

Wir bitte alle Anglerfreundinnen und Anglerfreunde dieses Betretungsverbot unbedingt zu beachten.

Gleichzeitig hoffen wir sehr, dass sich die Geflügelpest nicht noch weiter ausbreitet, denn neben unzähligen Wildvögeln, sind vor allem die Existenzen der Geflügelbetriebe und die Bestände
der privaten Geflügelhalter gefährdet.

Wichtiger Hinweis!

Ordnungswidrigkeiten: Wer vorsätzlich oder fahrlässig den Vorschriften zur Bekämpfung der Geflügelpest zuwiderhandelt, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 30.000 Euro geahndet werden, vgl. § 32 Abs. 2 Nr. 4 TierGesG.

Die öffentliche Bekanntmachung findet ihr hier.

Trotz dieser unschönen Nachricht wünschen wir Euch noch einen angenehmen Tag und ein schönes Wochenende.

Euer Vorstand