Bewertungskriterien für die jährliche Auszeichnung
„Königsfischer des Vereins“
„Königsfischer des Vereins“ ist eine Anerkennung für besondere Fangergebnisse im Zeitraum vom 01. Januar bis zum 15. Dezember eines Angeljahres und wird mit einem Pokal und einem Gutschein im Wert von 75,– € in der Vollversammlung gewürdigt.
Kriterien der Bewertung
1. Alle am betreffenden Gewässer geltenden Fischereivorschriften sind einzuhalten.
2. In die Wertung wird jeweils ein Fisch einer Fischart einbezogen.
3. Gewertet wird nach einem Punktesystem durch Beurteilung der Länge der Fische, und zwar gibt es 1 Punkt pro cm Fischlänge, gemessen von der Maulspitze bis zum Schwanzende.
4. Für unseren Wappenfisch, die Schleie, werden die erreichten Punkte mit 3 multipliziert.
5. Bei gleicher Punktezahl zählt die Anzahl der verschiedenen Fischarten.
Hier ein willkürliches Beispiel für die Wertung, wobei auch völlig andere Fischarten infrage kommen können
Der Anglerfreund Heilglück hat seinen Fang zur Bewertung eingereicht:
Fischart | Länge in cm | Ermittlung der Punktzahl |
---|---|---|
1 Karpfen | 68 | 68 |
1 Hecht | 83 | 83 |
1 Zander | 60 | 60 |
1 Aal | 64 | 64 |
1 Blei | 55 | 55 |
1 Giebel | 35 | 35 |
1 Döbel | 80 | 80 |
1 Gründling | 15 | 15 |
1 Äsche | 35 | 35 |
1 Schleie | 44×3= | 132 |
Insgesamt: | 627 Punkte |
Die Anerkennung als Königsfischer kann erhalten, wer die höchste Punktzahl bei mindestens 400 Punkten erreicht.
Voraussetzung für die Anerkennung ist der Nachweis der Teilnahme am Pflegeeinsatz.
Einzureichen sind Bilddokumente der Fische mit geeignetem Längenmessmittel (z. B. Gliedermaßstab, Bandmaß o. ä.) im Format 10 x 15 cm, gern auch per E–Mail, mit folgenden Angaben: Gewässer, Fangtag, Länge des Fisches. Endtermin der Fangmeldung ist der 15. Dezember des Jahres.
Liebe Anglerfreunde,
in Erwartung einer zahlreichen Beteiligung wünscht der Vorstand
Petri Heil!