Information von LAVT:
Liebe Angelfreundinnen, liebe Angelfreunde,
bei den Gewässern Hauptsperre Goldisthal (Nr.: 152) und Vorsperre Goldisthal (Nr.: 155) handelt es sich um einen zusammenhängenden Gewässerverbund. Daher gilt auch in der Vorsperre Goldisthal, dass das Angeln in diesem Salmonidengewässer lediglich vom 01. April bis 30. September von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang erlaubt ist.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Ihr LAVT